5.4 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: > Kenntnisnahme, ggf. Abstimmung über das    Ergebnisprotokoll der letzten Versammlung > Entgegennahme des Jahresberichts und der    Jahresrechnung > Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfung > Diskussion über die Berichte > Entscheidung über die Entlastung von Vorstand und    Kassenführung > Wahl von Vorstand und Kassenprüfern > Erörterung und Erledigung von Anträgen > Entscheidungen über finanzielle Leistungen der    Mitglieder    o Mitgliedsbeitrag    o Umlagen    o Ersatzbetrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit > Feststellung und Änderung der Satzung > Auflösung des Vereins. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis- protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. 6. Vorstand und Kassenprüfer 6.1 Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren ge- wählt; Wiederwahl ist zulässig. Für zwischendurch aus- scheidende Vorstandsmitglieder, die bis zu einer Neuwahl die Amtsgeschäfte weiterführen, ist in der nächstfolgen- den Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode vorzunehmen. 6.1.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer sowie vier Beisitzern. 6.1.2 Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertre- tende Vorsitzende. Sie sind allein vertretungsberechtigt. 6.1.3 Die Aufgabenverteilung für die laufenden Geschäfte regelt sich wie folgt: > Vorsitzender: Er hat die Beschlüsse der Mitgliederver- sammlung und des Gesamtvorstandes auszuführen sowie anfallende Geschäfte nach den Bestimmungen der Satzung und der einschlägigen Gesetze zu erledigen. > Stellvertretender Vorsitzender: Er vertritt den Vorsitzen- den bei dessen Ausfall und in dringenden Angelegen- heiten - auch bei kurzfristiger Abwesenheit. > Kassierer: Er hat die Finanzgeschäfte des Vereins zu erledigen. Bei regelmäßigen Ein- und Ausgaben handelt er selbständig und allein. Besondere Ausgaben darf er nur nach Vorliegen eines entsprechenden Vorstandsbe- schlusses tätigen. Seine Vertretung wird erforderlichen- falls innerhalb des Vorstandes geregelt. > Vier Beisitzer: Ihre Aufgaben werden innerhalb des Vorstandes geregelt.
6.1.4 Dem Vorstand insgesamt obliegt die Förderung der kleingärtnerischen Arbeit, die Unterstützung und Beratung der Mitglieder, die Beobachtung eines regelgerechten Gartenwechsels und insbesondere die Vergabe freier Gärten nach der vom Vorstand erstellten Bewerberliste; dabei können diese Aufgabengebiete schwerpunktmäßig einzelnen Vorstandsmitgliedern bzw. weiteren Mitgliedern gemäß dem folgenden Absatz übertragen werden. 6.1.5 Der Vorstand kann einzelne Mitglieder mit ihrem Einverständnis mit der Erledigung bestimmter Aufgaben betrauen; sie nehmen bei Bedarf an Vorstandssitzungen teil. 6.2 Die Kassenprüfer werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bei der nächstfolgenden Wahl ist ein Kassenprüfer zu ersetzen, damit nicht zwei Kassenprüfer gemeinsam über die Dauer von zwei Wahlperioden ihre Aufgaben wahrnehmen können. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Wiederwahl zulässig. 6.3 Die Kassenprüfer haben jeweils zum Stichtag 31. Dezember die Kassenbücher und die Jahresrechnung zu prüfen. Über die Prüfung ist ein Bericht anzufertigen und dem Vorstand vorzulegen, sowie in der Mitgliederver- sammlung vorzutragen. Der Vorstand kann Sonder- prüfungen ansetzen. 6.4 Der Verein unterwirft sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung. 7. Finanzhaushalt 7.1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 7.2 Aufbringung der Finanzmittel: 7.2.1 Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung und gemäß Vorlage des Vorstands sind von den Mitgliedern regelmäßig ein Mitgliedsbeitrag sowie folgende Umlagen zu entrichten: > Der Pachtzins > Beiträge für die korporativen Mitgliedschaften > Versicherungsbeiträge > Die anteiligen Kosten des Wassergeldes und des     Stromgeldes > ggf. der Ersatzbetrag für nicht geleistete Arbeitsstunden (s. Gartenordnung 7.2.1) Die Forderung wird mit einer Jahresrechnung erhoben, die bis spätestens 31. März des laufenden Geschäftsjahres zu begleichen ist zu Gunsten der: Gemeinschaft Usa-Gärten e.V. Bad Nauheim Volksbank Mittelhessen IBAN: DE18 513 900 000 090 676 709 BIC:    VBMHDE5F 7.2.2 Erlöse aus Sonderveranstaltungen (z.B. Feste o.ä.) fließen ebenfalls dem Verein zu und dürfen nur für die satzungsmäßigen, kleingärtnerischen Zwecke verwendet werden.
Satzung:  1  2 (3) 4  5     Gartenordnung:   1  2           Bebauungsplan:  1  2   
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