5.4 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
> Kenntnisnahme, ggf. Abstimmung über das
Ergebnisprotokoll der letzten Versammlung
> Entgegennahme des Jahresberichts und der
Jahresrechnung
> Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfung
> Diskussion über die Berichte
> Entscheidung über die Entlastung von Vorstand und
Kassenführung
> Wahl von Vorstand und Kassenprüfern
> Erörterung und Erledigung von Anträgen
> Entscheidungen über finanzielle Leistungen der
Mitglieder
o Mitgliedsbeitrag
o Umlagen
o Ersatzbetrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit
> Feststellung und Änderung der Satzung
> Auflösung des Vereins.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis-
protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem
Protokollführer zu unterschreiben ist.
6. Vorstand und Kassenprüfer
6.1 Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren ge-
wählt; Wiederwahl ist zulässig. Für zwischendurch aus-
scheidende Vorstandsmitglieder, die bis zu einer Neuwahl
die Amtsgeschäfte weiterführen, ist in der nächstfolgen-
den Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest
der Amtsperiode vorzunehmen.
6.1.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Kassierer sowie vier Beisitzern.
6.1.2 Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Sinne
des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertre-
tende Vorsitzende. Sie sind allein vertretungsberechtigt.
6.1.3 Die Aufgabenverteilung für die laufenden Geschäfte
regelt sich wie folgt:
> Vorsitzender: Er hat die Beschlüsse der Mitgliederver-
sammlung und des Gesamtvorstandes auszuführen sowie
anfallende Geschäfte nach den Bestimmungen der
Satzung und der einschlägigen Gesetze zu erledigen.
> Stellvertretender Vorsitzender: Er vertritt den Vorsitzen-
den bei dessen Ausfall und in dringenden Angelegen-
heiten - auch bei kurzfristiger Abwesenheit.
> Kassierer: Er hat die Finanzgeschäfte des Vereins zu
erledigen. Bei regelmäßigen Ein- und Ausgaben handelt
er selbständig und allein. Besondere Ausgaben darf er nur
nach Vorliegen eines entsprechenden Vorstandsbe-
schlusses tätigen. Seine Vertretung wird erforderlichen-
falls innerhalb des Vorstandes geregelt.
> Vier Beisitzer: Ihre Aufgaben werden innerhalb des
Vorstandes geregelt.
6.1.4 Dem Vorstand insgesamt obliegt die Förderung der
kleingärtnerischen Arbeit, die Unterstützung und Beratung
der Mitglieder, die Beobachtung eines regelgerechten
Gartenwechsels und insbesondere die Vergabe freier
Gärten nach der vom Vorstand erstellten Bewerberliste;
dabei können diese Aufgabengebiete schwerpunktmäßig
einzelnen Vorstandsmitgliedern bzw. weiteren Mitgliedern
gemäß dem folgenden Absatz übertragen werden.
6.1.5 Der Vorstand kann einzelne Mitglieder mit ihrem
Einverständnis mit der Erledigung bestimmter Aufgaben
betrauen; sie nehmen bei Bedarf an Vorstandssitzungen
teil.
6.2 Die Kassenprüfer werden für die Dauer von drei
Jahren gewählt. Bei der nächstfolgenden Wahl ist ein
Kassenprüfer zu ersetzen, damit nicht zwei Kassenprüfer
gemeinsam über die Dauer von zwei Wahlperioden ihre
Aufgaben wahrnehmen können. Zu einem späteren
Zeitpunkt ist eine Wiederwahl zulässig.
6.3 Die Kassenprüfer haben jeweils zum Stichtag 31.
Dezember die Kassenbücher und die Jahresrechnung zu
prüfen. Über die Prüfung ist ein Bericht anzufertigen und
dem Vorstand vorzulegen, sowie in der Mitgliederver-
sammlung vorzutragen. Der Vorstand kann Sonder-
prüfungen ansetzen.
6.4 Der Verein unterwirft sich der regelmäßigen Prüfung
der Geschäftsführung.
7. Finanzhaushalt
7.1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
7.2 Aufbringung der Finanzmittel:
7.2.1 Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung und
gemäß Vorlage des Vorstands sind von den Mitgliedern
regelmäßig ein Mitgliedsbeitrag sowie folgende Umlagen
zu entrichten:
> Der Pachtzins
> Beiträge für die korporativen Mitgliedschaften
> Versicherungsbeiträge
> Die anteiligen Kosten des Wassergeldes und des
Stromgeldes
> ggf. der Ersatzbetrag für nicht geleistete Arbeitsstunden
(s. Gartenordnung 7.2.1) Die Forderung wird mit einer
Jahresrechnung erhoben, die bis spätestens 31. März des
laufenden Geschäftsjahres zu begleichen ist zu Gunsten
der:
Gemeinschaft Usa-Gärten e.V. Bad Nauheim
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE18 513 900 000 090 676 709
BIC: VBMHDE5F 7.2.2
Erlöse aus Sonderveranstaltungen (z.B. Feste o.ä.)
fließen ebenfalls dem Verein zu und dürfen nur für die
satzungsmäßigen, kleingärtnerischen Zwecke verwendet
werden.
Satzung: 1 2 (3) 4 5 Gartenordnung: 1 2 Bebauungsplan: 1 2