7.2.3 Der Verein unterhält jeweils zum Ende eines
Geschäftsjahres Finanzmittel in ausreichender Höhe, um
kurzfristig auftretenden außerordentlichen Verpflichtungen
entsprechen zu können. Die Höhe des Betrages soll die
fünffache Summe aller Mitgliedsbeiträge eines Jahres nicht
unterschreiten.
7.3 Verwendung der Mittel:
7.3.1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine über diese Zwecke
hinausgehenden Zuwendungen des Vereins. Keine Person
darf durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden. Die Umlagebeiträge sind zweckgebunden zu
verwenden und im Übrigen die laufenden Geschäfte zu
finanzieren. Barauslagen, die einzelne Mitglieder für den
Verein leisten, sind gegen Vorlage entsprechender Belege
zu erstatten.
7.3.2 Die Arbeit von Vorstandsmitgliedern wird nicht
entgolten; sie erfolgt ehrenamtlich.
7.3.3 Zwingende außerordentliche Ausgaben kann der
Vorstand in Höhe von
> € 500,00 für Ersatzleistungen (z.B. Geräte) im Einzelfall
und in Höhe von
> € 250,00 für Neuanschaffungen im Einzelfall
beschließen.
Soweit Erlöse aus Sonderveranstaltungen (Abs.7.2.2) zur
Verfügung stehen, darf der Vorstand Ausgaben bis zur
Höhe von €uro 2.500,00 beschließen.
Für Beschaffungen, Veranstaltungen, Lehrausflüge u.a.
Maßnahmen, deren Kosten über die genannten Betrags-
grenzen hinausgehen, müssen diese zuvor von einer
Mitgliederversammlung im Grundsatz genehmigt werden.
Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und
Förderprogrammen der Kleingärtnerverbände oder
zweckgebundene Förderzuweisungen von anderer Seite.
7.4 Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
der Körperschaft an den Tierschutzverein Bad Nauheim
e.V. Usinger Str. 6 in 61231 Bad Nauheim, der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
zu verwenden hat.
7.4.1 Bei einer Auflösung des Vereins übernimmt der
zuletzt amtierende Vorstand die Liquidation.
8. Regelungen zum Datenschutz
8.1 Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und
Bestimmungen der EU- Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des
Vereins personenbezogene Daten über persönliche und
sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben
und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert,
genutzt und verarbeitet.
8.2 Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle
für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name,
Anschrift, Geburtsdatum) auf. Diese Informationen
werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
8.3 Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Infor-
mationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur
verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des
Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax und
E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die be-
troffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das
der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
8.4 Als kooperatives Mitglied des Stadt- und Kreisver-
bandes der Kleingärtner e.V. Gießen und des Landes-
verbandes Hessen der Kleingärtner e.V. Frankfurt, des
Kleingärtner-Versicherungsdienstes (KVD), als Kunde
einer Steuerkanzlei und als Unterpächter der Stadt Bad
Nauheim ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an
diese zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und
Nachname, Adresse, Geburtsdatum und evtl. die Garten-
nummer.
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätz-
lich die vollständige Adresse, die Telefonnummer, die E-
Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funktion sowie die
Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt.
8.5 Jedes Mitglied hat das Recht darauf,
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten
Daten zu erhalten,
b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten
berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,
c) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten
gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern
weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit
feststellen lässt,
d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten
gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war
oder die Zwecke für die sie erhoben und gespeichert
wurden nicht mehr notwendig sind,
e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu
widersprechen,
f) seine Daten in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format zu erhalten.
8.6 Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder
sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personen-
bezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jewei-
ligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verar-
beiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über
das Ausscheiden der oben genannten Personen aus
dem Verein hinaus.
Satzung: 1 2 3 (4) 5 Gartenordnung: 1 2 Bebauungsplan: 1 2