7.2.3 Der Verein unterhält jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres Finanzmittel in ausreichender Höhe, um kurzfristig auftretenden außerordentlichen Verpflichtungen entsprechen zu können. Die Höhe des Betrages soll die fünffache Summe aller Mitgliedsbeiträge eines Jahres nicht unterschreiten. 7.3 Verwendung der Mittel: 7.3.1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine über diese Zwecke hinausgehenden Zuwendungen des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Umlagebeiträge sind zweckgebunden zu verwenden und im Übrigen die laufenden Geschäfte zu finanzieren. Barauslagen, die einzelne Mitglieder für den Verein leisten, sind gegen Vorlage entsprechender Belege zu erstatten. 7.3.2 Die Arbeit von Vorstandsmitgliedern wird nicht entgolten; sie erfolgt ehrenamtlich. 7.3.3 Zwingende außerordentliche Ausgaben kann der Vorstand in Höhe von > € 500,00 für Ersatzleistungen (z.B. Geräte) im Einzelfall und in Höhe von > € 250,00 für Neuanschaffungen im Einzelfall beschließen. Soweit Erlöse aus Sonderveranstaltungen (Abs.7.2.2) zur Verfügung stehen, darf der Vorstand Ausgaben bis zur Höhe von €uro 2.500,00 beschließen. Für Beschaffungen, Veranstaltungen, Lehrausflüge u.a. Maßnahmen, deren Kosten über die genannten Betrags- grenzen hinausgehen, müssen diese zuvor von einer Mitgliederversammlung im Grundsatz genehmigt werden. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und Förderprogrammen der Kleingärtnerverbände oder zweckgebundene Förderzuweisungen von anderer Seite. 7.4 Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den Tierschutzverein Bad Nauheim e.V. Usinger Str. 6 in 61231 Bad Nauheim, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 7.4.1 Bei einer Auflösung des Vereins übernimmt der zuletzt amtierende Vorstand die Liquidation. 8. Regelungen zum Datenschutz 8.1 Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.
8.2 Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. 8.3 Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Infor- mationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die be- troffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. 8.4 Als kooperatives Mitglied des Stadt- und Kreisver- bandes der Kleingärtner e.V. Gießen und des Landes- verbandes Hessen der Kleingärtner e.V. Frankfurt, des Kleingärtner-Versicherungsdienstes (KVD), als Kunde einer Steuerkanzlei und als Unterpächter der Stadt Bad Nauheim ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an diese zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und evtl. die Garten- nummer. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätz- lich die vollständige Adresse, die Telefonnummer, die E- Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt. 8.5 Jedes Mitglied hat das Recht darauf, a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind, c) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt, d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder die Zwecke für die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind, e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen, f) seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. 8.6 Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personen- bezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jewei- ligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verar- beiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Satzung:  1  2  3 (4) 5     Gartenordnung:   1  2            Bebauungsplan:  1  2   
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