8.7 Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das
Mitglied die Satzung. Es verpflichtet sich die Satzungs-
regelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die
Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder
sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und
alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck
des Vereins entgegensteht.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über
Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich
zu informieren. Dazu gehört insbesondere:
a) die Mitteilung der Änderung von Anschrift,
Telefonnummern (auch Mobil) und Email-Adresse
b) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das
Beitragswesen relevant sind.
8.8 Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass
es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Abs.
2.1 nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und
können diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht
dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum
Ausgleich verpflichtet.
8.9 Der Verein erlässt eine Datenschutzordnung, in der
weitere Einzelheiten der Datenerhebung und der Daten-
verwendung sowie technische und organisatorische Maß-
nahmen zum Schutz der Daten aufgeführt sind. Die
Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Vorstands
durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
9 Sonstige Bestimmungen
9.1 Die Kleingärtner müssen aufgrund ihrer Mitgliedschaft
zur Förderung der gemeinsamen Vereinsinteressen
beitragen. Dazu gehören u.a. gute Nachbarschaftsver-
hältnisse, eine loyale Zusammenarbeit sowie die grund-
sätzliche Bereitschaft, Vereinsämter oder sonstige Dienst-
leistungen zu übernehmen.
9.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach Aufforderung
durch den Vorstand allgemeine Arbeiten für den Verein zu
leisten. Der Vorstand kann je nach Bedarf bis zu zehn
Stunden an Gemeinschaftsarbeit im Jahr ansetzen. Nicht
geleistete Pflichtstunden sind durch Geldzahlung zu ent-
gelten. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf
Antrag Befreiung erteilen, die auf die Pflichtstunden ange-
rechnet wird.
9.3 Die Gemeinschaftsanlagen sind schonend zu
behandeln. Jeder Kleingärtner haftet für Schäden, die
durch ihn oder durch Personen, für die er einzustehen
hat, verursacht werden.
10. Ehrungen
Auf Antrag des Vorstandes kann die Mitgliederver-
sammlung verdiente Mitglieder zu Ehrenmitglieder
ernennen. Sie werden nach ihrer aktiven Mitgliedschaft
von Mitgliedsbeitrag befreit.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Vorstand wird ermächtigt, aus gesetzlichen,
steuerlichen oder redaktionellen Gründen notwendig
werdende Änderungen der Satzung vorzunehmen. Die
Mitglieder sind darüber zu unterrichten.
11.2 Die Satzung tritt mit dem Eintrag ins Vereinsregister
in Kraft.
11.3 Vereinsintern gilt sie ab dem Datum ihrer Verab-
schiedung und hebt die vorige Satzung und sonstige
Bestimmungen und Regelungen auf, die ihr dem Wort-
laut oder dem Sinne nach entgegenstehen.
Diese Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung
am Samstag, dem 23. April 2022 beschlossen. Der
Ersteintrag der Satzung ins Register erfolgte am 25.
März 2009.
Bad Nauheim, den 23. April 2022
Wolfgang Harfmann Carina Theis
(1. Vorsitzender)
(Schriftführerin)
Satzung: 1 2 3 4 (5) Gartenordnung: 1 2 Bebauungsplan: 1 2