8.7 Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied die Satzung. Es verpflichtet sich die Satzungs- regelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere: a) die Mitteilung der Änderung von Anschrift, Telefonnummern (auch Mobil) und Email-Adresse b) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind. 8.8 Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Abs. 2.1 nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet. 8.9 Der Verein erlässt eine Datenschutzordnung, in der weitere Einzelheiten der Datenerhebung und der Daten- verwendung sowie technische und organisatorische Maß- nahmen zum Schutz der Daten aufgeführt sind. Die Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung beschlossen. 9 Sonstige Bestimmungen 9.1 Die Kleingärtner müssen aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur Förderung der gemeinsamen Vereinsinteressen beitragen. Dazu gehören u.a. gute Nachbarschaftsver- hältnisse, eine loyale Zusammenarbeit sowie die grund- sätzliche Bereitschaft, Vereinsämter oder sonstige Dienst- leistungen zu übernehmen. 9.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach Aufforderung durch den Vorstand allgemeine Arbeiten für den Verein zu leisten. Der Vorstand kann je nach Bedarf bis zu zehn Stunden an Gemeinschaftsarbeit im Jahr ansetzen. Nicht geleistete Pflichtstunden sind durch Geldzahlung zu ent- gelten. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag Befreiung erteilen, die auf die Pflichtstunden ange- rechnet wird. 9.3 Die Gemeinschaftsanlagen sind schonend zu behandeln. Jeder Kleingärtner haftet für Schäden, die durch ihn oder durch Personen, für die er einzustehen hat, verursacht werden.
10. Ehrungen Auf Antrag des Vorstandes kann die Mitgliederver- sammlung verdiente Mitglieder zu Ehrenmitglieder ernennen. Sie werden nach ihrer aktiven Mitgliedschaft von Mitgliedsbeitrag befreit. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Der Vorstand wird ermächtigt, aus gesetzlichen, steuerlichen oder redaktionellen Gründen notwendig werdende Änderungen der Satzung vorzunehmen. Die Mitglieder sind darüber zu unterrichten. 11.2 Die Satzung tritt mit dem Eintrag ins Vereinsregister in Kraft. 11.3 Vereinsintern gilt sie ab dem Datum ihrer Verab- schiedung und hebt die vorige Satzung und sonstige Bestimmungen und Regelungen auf, die ihr dem Wort- laut oder dem Sinne nach entgegenstehen. Diese Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 23. April 2022 beschlossen. Der Ersteintrag der Satzung ins Register erfolgte am 25. März 2009. Bad Nauheim, den 23. April 2022   Wolfgang Harfmann                              Carina Theis      (1. Vorsitzender)        (Schriftführerin)
Satzung:  1  2  3  4 (5)    Gartenordnung:   1  2            Bebauungsplan:  1  2   
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