3.3 Andere Abfälle gehören nicht in den Garten; Restmüll,
Sondermüll etc. sind beizeiten mit nach Hause zu nehmen
und nach den Bestimmungen der Stadt Bad Nauheim zu
entsorgen.
4. Gartenpflege und Umweltschutz
4.1 Den Gärtnern wird empfohlen, sich im Vereinshaus an
Beratungsgesprächen zu beteiligen und Informationen über
die Durchführung der nötigen Maßnahmen zu er-halten.
4.2 Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans sind das
BKIeingG, Gesetze/ Verordnungen der Hessischen
Landesregierung, des Wetteraukreises und der Stadt Bad
Nauheim, z.B. die Baumsatzung zu beachten, soweit sie für
den Kleingartenbereich von Belang sind.
4.3 Informationen, Hinweise und Hilfen beim Obstbaum-
schnitt, bei Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und zum
Pflanzenschutz, insbesondere die zu beachtenden
Schutzmaßnahmen bei Anwendung von Giftmitteln (z.B. auch
Schutz für Bienen) können beim Gartenfachwart angefordert
werden. Hartnäckige Unkräuter und abgestor-bene Bestände
sind zu entfernen. Beim Heckenschnitt ist auf die Brutzeit der
Vögel Rücksicht zu nehmen.
5. Nachbarschaft und Gartenfrieden
Muße und Erholung von Gartennachbarn und Bewohnern der
anliegenden Häuser sollen nicht gestört werden. Die
Aktivitäten jedes Gärtners sind darauf abgestimmt, wenn
folgendes beachtet wird:
> Geräte mit Verbrennungsmotor (Rasenmäher o. ä. dürfen
nur zu folgenden Zeiten benutzt werden: Montag bis Samstag
von 8.00 bis 13.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr während der
Sommerzeit; Sonntags nie!
> Das generelle Ruhegebot für Sonn- und Feiertage ist zu
beachten. Deshalb sollten an diesen Tagen schwere
Gartenarbeiten unterlassen und leichte Arbeiten nur
durchgeführt werden, wenn es dringend notwendig ist.
> Gartenpartys dürfen fröhlich sein, jedoch ist die Lautstärke
unter Kontrolle zu halten.
6. Wassernutzung
Neben der Festsetzung des Bebauungsplans gilt das Verbot
des Waschens von Kraftfahrzeugen aller Art, auch nicht mit
Wasser aus dem Eimer. Schäden an der Wasserleitung sind
sofort einem Vorstandsmitglied zu melden. Während der
Winterperiode wird das Wasser abgestellt. Näheres wird
durch aktuelle Bekanntmachung geregelt.
7. Sonstiges
7.1 Die Gärtner sind verpflichtet, die offiziellen Mitteilun-gen
im Aushangkasten im Vereinsgarten zu beachten und
laufende Informationen bei Gesprächen mit Vorstandsmit-
gliedern einzuholen.
7.2 Über die für den Verein geleisteten Arbeitsstunden führen
die Gärtner Nachweise in der jeweils vorgegebenen Form.
Arbeitsleistungen sind vom Vorstand gegenzuzeichnen. Die
Nachweise sind dem Vorstand zum Jahresende zu über-
geben. Fehlende Nachweise gelten als nicht geleistete
Arbeitsstunden und sind durch Geldzahlungen zu ersetzen.
7.2.1 Gemäß des einstimmigen Beschlusses der Mitglieder-
versammlung vom 19.03.2016 wurde der Ersatzbetrag für
ggf. nicht geleistete Arbeitsstunden auf 15,00 € pro Stunde
beschlossen.
7.3 Mitgliedern des Vorstandes ist auf Verlangen Zutritt zu
jedem Garten und zu den Gartenhütten zu gewähren.
7.4 Das Befahren des Promenadenwegs mit PKW ist grund-
sätzlich untersagt. Nur in dringenden Fällen zum Be- oder
Entladen von sperrigem/ schwerem Gut sind Ausnahmen
zulässig. Nach dem Ladevorgang ist das Fahrzeug unver-
züglich auf einem der Parkplätze abzustellen. Es wird eine
besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer
erwartet (Schritt fahren).
7.5 Der Gemeinschaftsgarten und alle allgemeinen Ein-
richtungen sind dem besonderen Schutz der Gärtner
empfohlen. Beobachtete Schäden sind dem Vorstand zu
melden, soweit sie nicht an Ort und Stelle behoben werden
können.
7.6 Die Haltung von Kleintieren ist in den Gärten nicht
erlaubt.
7.7 Diese Gartenordnung ist Bestandteil des zwischen
Verpächter und Pächter geschlossenen Pachtvertrages.
Die Gartenordnung 2009 ist beschlossen. Bad Nauheim,
den 07.März 2009
Der Vorstand
Anlage:
Anpflanzungen im Kleingarten bei 400 m² Gartenfläche, bei
üblicher kleingärtnerischen Nutzung: Obstbäume: Busch,
Spindel bis 12 Stück davon ein Hoch- oder Halbstamm:
Apfel, Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Birne, Quitte, Mirabelle,
Sauerkirsche, Zwetschge, Süßkirsche (auf nachgewiesener
schwachwachsender Unterlage)
Beeren: Johannisbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12
Stück, Stachelbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12 Stück,
Brombeere bis 3 Pflanzen, Heidelbeere bis 3 Pflanzen,
Weinrebe bis 3 Pflanzen Rhabarber bis 4 Pflanzen, Spargel
bis 8 lfd. Meter, Erdbeeren bis 50 m².
Ziersträucher (Blütensträucher) bis zu 7 Stück
Zwiebel- / Knollengewächse bis 40 m²
Rasen bis 60 m²
In kleineren Gärten verringern sich diese Grundwerte ent-
sprechend.
Zusatz:
Nicht aufgeführte Obstsorten, Sträucher und Kulturen
können angepflanzt werden, wenn sie der kleingärtnerischen
Nutzung dienen.
(Quelle: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.)
Satzung: 1 2 3 4 5 Gartenordnung: 1 (2) Bebauungsplan: 1 2