3.3 Andere Abfälle gehören nicht in den Garten; Restmüll, Sondermüll etc. sind beizeiten mit nach Hause zu nehmen und nach den Bestimmungen der Stadt Bad Nauheim zu entsorgen. 4. Gartenpflege und Umweltschutz 4.1 Den Gärtnern wird empfohlen, sich im Vereinshaus an Beratungsgesprächen zu beteiligen und Informationen über die Durchführung der nötigen Maßnahmen zu er-halten. 4.2 Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans sind das BKIeingG, Gesetze/ Verordnungen der Hessischen Landesregierung, des Wetteraukreises und der Stadt Bad Nauheim, z.B. die Baumsatzung zu beachten, soweit sie für den Kleingartenbereich von Belang sind. 4.3 Informationen, Hinweise und Hilfen beim Obstbaum- schnitt, bei Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und zum Pflanzenschutz, insbesondere die zu beachtenden Schutzmaßnahmen bei Anwendung von Giftmitteln (z.B. auch Schutz für Bienen) können beim Gartenfachwart angefordert werden. Hartnäckige Unkräuter und abgestor-bene Bestände sind zu entfernen. Beim Heckenschnitt ist auf die Brutzeit der Vögel Rücksicht zu nehmen. 5. Nachbarschaft und Gartenfrieden Muße und Erholung von Gartennachbarn und Bewohnern der anliegenden Häuser sollen nicht gestört werden. Die Aktivitäten jedes Gärtners sind darauf abgestimmt, wenn folgendes beachtet wird: > Geräte mit Verbrennungsmotor (Rasenmäher o. ä. dürfen nur zu folgenden Zeiten benutzt werden: Montag bis Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr während der Sommerzeit; Sonntags nie! > Das generelle Ruhegebot für Sonn- und Feiertage ist zu beachten. Deshalb sollten an diesen Tagen schwere Gartenarbeiten unterlassen und leichte Arbeiten nur durchgeführt werden, wenn es dringend notwendig ist. > Gartenpartys dürfen fröhlich sein, jedoch ist die Lautstärke unter Kontrolle zu halten. 6. Wassernutzung Neben der Festsetzung des Bebauungsplans gilt das Verbot des Waschens von Kraftfahrzeugen aller Art, auch nicht mit Wasser aus dem Eimer. Schäden an der Wasserleitung sind sofort einem Vorstandsmitglied zu melden. Während der Winterperiode wird das Wasser abgestellt. Näheres wird durch aktuelle Bekanntmachung geregelt. 7. Sonstiges 7.1 Die Gärtner sind verpflichtet, die offiziellen Mitteilun-gen im Aushangkasten im Vereinsgarten zu beachten und laufende Informationen bei Gesprächen mit Vorstandsmit- gliedern einzuholen. 7.2 Über die für den Verein geleisteten Arbeitsstunden führen die Gärtner Nachweise in der jeweils vorgegebenen Form. Arbeitsleistungen sind vom Vorstand gegenzuzeichnen. Die Nachweise sind dem Vorstand zum Jahresende zu über- geben. Fehlende Nachweise gelten als nicht geleistete Arbeitsstunden und sind durch Geldzahlungen zu ersetzen.
7.2.1 Gemäß des einstimmigen Beschlusses der Mitglieder- versammlung vom 19.03.2016 wurde der Ersatzbetrag für ggf. nicht geleistete Arbeitsstunden auf 15,00 € pro Stunde beschlossen. 7.3 Mitgliedern des Vorstandes ist auf Verlangen Zutritt zu jedem Garten und zu den Gartenhütten zu gewähren. 7.4 Das Befahren des Promenadenwegs mit PKW ist grund- sätzlich untersagt. Nur in dringenden Fällen zum Be- oder Entladen von sperrigem/ schwerem Gut sind Ausnahmen zulässig. Nach dem Ladevorgang ist das Fahrzeug unver- züglich auf einem der Parkplätze abzustellen. Es wird eine besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer erwartet (Schritt fahren). 7.5 Der Gemeinschaftsgarten und alle allgemeinen Ein- richtungen sind dem besonderen Schutz der Gärtner empfohlen. Beobachtete Schäden sind dem Vorstand zu melden, soweit sie nicht an Ort und Stelle behoben werden können. 7.6 Die Haltung von Kleintieren ist in den Gärten nicht erlaubt. 7.7 Diese Gartenordnung ist Bestandteil des zwischen Verpächter und Pächter geschlossenen Pachtvertrages. Die Gartenordnung 2009 ist beschlossen. Bad Nauheim, den 07.März 2009 Der Vorstand Anlage: Anpflanzungen im Kleingarten bei 400 m² Gartenfläche, bei üblicher kleingärtnerischen Nutzung: Obstbäume: Busch, Spindel bis 12 Stück davon ein Hoch- oder Halbstamm: Apfel, Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Birne, Quitte, Mirabelle, Sauerkirsche, Zwetschge, Süßkirsche (auf nachgewiesener schwachwachsender Unterlage) Beeren: Johannisbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12 Stück, Stachelbeere (Stämmchen, Busch) bis zu 12 Stück, Brombeere bis 3 Pflanzen, Heidelbeere bis 3 Pflanzen, Weinrebe bis 3 Pflanzen Rhabarber bis 4 Pflanzen, Spargel bis 8 lfd. Meter, Erdbeeren bis 50 m². Ziersträucher (Blütensträucher) bis zu 7 Stück Zwiebel- / Knollengewächse bis 40 m² Rasen bis 60 m² In kleineren Gärten verringern sich diese Grundwerte ent- sprechend. Zusatz: Nicht aufgeführte Obstsorten, Sträucher und Kulturen können angepflanzt werden, wenn sie der kleingärtnerischen Nutzung dienen. (Quelle: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.)
Satzung:  1  2  3  4  5     Gartenordnung:   1  (2)       Bebauungsplan:  1  2   
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